Sanierungsgebiet "Klosterhof"
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.05.2019 gemäß § 141 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für die Sanierung St. Peter „Klosterhof“ beschlossen.
In dem abgegrenzten Gebiet liegen städtebauliche Missstände und Mängel vor, die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen näher untersucht und ermittelt werden sollen.
Das festgelegte Untersuchungsgebiet umfasst ca. 5,19 ha und ist im Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom einen 20.3.2019 abgegrenzt.
Gemäß § 141 Abs. 3 des Bau GB wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Durch die Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung gewonnen werden. Es soll dabei auch die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabsichtigten Sanierung ermittelt sowie Vorschläge hierzu entgegengenommen werden.
Die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen zum Besitz oder zur Benutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigten sowie ihre Beauftragten im Untersuchungsgebiet sind gemäß § 138 Abs. 1 des BauGB verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über diese Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
Mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist die STEG Stadtentwicklung GmbH in Stuttgart beauftragt.