Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch (BauGB) ab §§ 1 ff. geregelt.
Die Gemeinde St. Peter ist Mitglied im Gemeindeverwaltungsverband St. Peter (zusammen mit den Gemeinden Glottertal und St. Märgen). Der GVV St. Peter hat einen gemeinsamen Flächennutzungsplan für die 3 Kommunen mit jeweiligen Teilplänen erstellt.
Im Flächennutzungsplan wird für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt.
Aus dem Flächennutzungsplan werden in der Regel die Bebauungspläne entwickelt, welche die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für ein Baugebiet enthalten, z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken, Größe und Lage der Baufenster, Gestaltung der Gebäude etc.. Die Aufstellung der Bebauungspläne ist Aufgabe der jeweiligen Kommune.